Wir wenden den atmosfair fairfuel Standard an

Über den atmosfair fairfuel Standard

Kriterien / Vergabe:atmosfair
Form: Freiwilliger Zusatzstandard
Für:Produzenten von E-Kerosin und E-Methanol
Prüfung:Anerkannte Zertifizierungsstellen
Kriterien:zusätzlicher grüner Strom, nicht fossile CO₂-Quellen, Wasser, ESG für Globalen Süden
Umfang:Validierung der Anlage, Zertifizierung von Menge und Qualität synthetischer Kohlenwasserstoffe
atmosfair fairfuel – Gütesiegel für E-Kerosin und E-Methanol

Beschränkung auf Flugverkehr und maritimen Transportsektor

Aufgrund des hohen Energieaufwandes für die Produktion von PtL-Produkten und der zunächst geringen Produktionsmengen beschränkt der atmosfair fairfuel Standard E-fuels auf den Einsatz im Flugverkehr (Mittel- und Langstrecke) und in der Hochseeschifffahrt, da es für diese Sektoren keine alternativen Antriebsarten gibt. Die Nutzung von atmosfair fairfuel im Straßenverkehr ist somit ausgeschlossen.

Hauptziel: Dekarbonisierung des Luftverkehrs und der Hochseeschifffahrt

Die atmosfair fairfuel Kriterien stellen sicher, dass die möglichen Treibhausgasreduktionen von E-Kerosin/E-Methanol maximal realisiert werden – durch den Einsatz von nicht-fossilen, meist biologischen CO₂-Quellen mit Reststoffcharakter. PtL-Anlagen nach fairfuel Standard müssen zudem in zunehmendem Umfang direct air capture (DAC) Anlagen für die Bereitstellung von CO₂ einsetzen, um auf Dauer vollständig unabhängig von allen biogenen und Reststoffquellen zu werden. Dazu kommen Zusätzlichkeits- und Regionalitätsanforderungen an die genutzten erneuerbaren Stromquellen, die die Energiewende unterstützen und nicht in Konkurrenz zu dieser stehen.

CO2

Zulässige CO2-Quellen sind nicht-fossil und haben Reststoffcharakter. Die Einteilung der Quellen erfolgt in vier Klassen (Direct Air Capture, nachhaltig, bedingt nachhaltig, nicht nachhaltig). Die Filterung von CO2 aus der Luft (direct air capture, DAC) ist dabei die beste Quelle. Die Beurteilung der Quellen hängt zudem von der Umweltbelastung durch die Vorkette ab und schließt beispielsweise bestimmte Substrate in Biogasanlagen aus, wie z.B. Anbaubiomasse mit Mais. Wenn klimafreundliche Alternativen zur Verfügung stehen, wie z.B. die Stahlproduktion mit grünem Wasserstoff, kommt die Quelle Stahlverkokung nicht in Frage. In der silber-Abstufung des fairfuel Siegels ist aber z.B. CO2 aus der Zementproduktion als zeitliche befristete Übergangslösung zulässig.

Bei Nutzung von CO2 aus fossilen Quellen kann maximal eine Reduktion der Treibhausgasemissionen von 50% erreicht werden, da das CO2 im Vergleich zum rein fossilem Status quo nun zumindest ‚doppelt‘ verwendet wird. Dabei wird aber weiterhin fossiles CO2 aus der Erde in die Atmosphäre eingebracht , was also die Klimaziele verfehlt. Bei DAC oder biogenem CO2 lässt sich dagegen ein kurzfristiger CO2-Kreislauf erreichen, (siehe Abbildung), da hier das atmosphärische CO2 mittels Pflanzen oder Technologie aus der Atmosphäre entnommen und dann zu E-Kerosin verarbeitet wird. Dies ist das einzige Szenario, in dem kein fossiles CO2 für die Produktion von E-Kerosin zur Anwendung kommt und in die Atmosphäre gelangt. Daher leitet der atmosfair fairfuel Standard seine Kriterien für fairfuel aus diesem Szenario ab.

Strom

Der Strombezug für die Syntheseanlage darf nicht zu Lasten der Energiewende und der Klimaziele von Paris gehen und die angestrebte Dekarbonisierung des Stromsektors nicht verzögern. Daher muss für atmosfair fairfuel der Strom nicht nur zu 100% erneuerbar, sondern zudem zusätzlich sein und geografisch und zeitlich mit der Erzeugung korrelieren. Um dies sicherzustellen, gelten für den fairfuel Standard die europäischen Vorgaben für erneuerbaren Strombezug für die Produktion von RFNBOs. Die „Delegierte Verordnung (EU) 2023/1184 der Kommission vom 10. Februar 2023 zur Ergänzung der Richtlinie (EU) 2018/2001“ legt diese Vorgaben fest. Damit wird sichergestellt, dass bei einem Netzbezug die Bedingungen der Zusätzlichkeit sowie eine zeitliche und geografische Korrelation gewährleistet sind. Die spezifischen Anforderungen lassen sich dem oben genannten Rechtsakt entnehmen.

Der fairfuel Standard ergänzt diese Kriterien mit zusätzlichen Anforderungen, um eine Produktion von E-Kerosin / E-Methanol im Einklang mit den Pariser Klimazielen sicherzustellen.

  • Streichung der Übergangsphase im Bereich Zusätzlichkeit
  • Erweiterung der geografischen Korrelation (500 km Radius)
  • Systemdienlichkeit der PtL-Anlage

Bei Standorten im Nicht-EU-Ausland muss der PtL-Anlagenbetreiber der lokalen Bevölkerung zusätzlich bei Bedarf Strom zu sozialverträglichen Preisen zur Verfügung stellen.

Wirtschaftlichkeit und Machbarkeit, Markthochlauf

Die atmosfair-Kriterien verlangen von Anlagenbetreibern zwar erhöhten Aufwand bei der Planung, führen aber nicht automatisch zu höheren Kosten. Im Gegenteil können die Kosten langfristig gegenüber anderen Szenarien sinken, wenn die Verfügbarkeit von CO2 und Strom als Hauptressourcen in der fairfuel Variante auch bedeuten, unabhängiger von externen Risikofaktoren zu werden und einen stetigen Betrieb der Anlage gewährleisten zu können.

Zusammenfassend gilt, dass sich die fairfuel Kriterien oft bezahlt machen können. Zudem hält das atmosfair-Silber Zertifikat die Einstiegsbarrieren niedrig. Insgesamt gefährden diese Kriterien damit auf absehbare Zeit nicht den Markthochlauf von PtL-Kerosin.

Ausreichend CO2-Quellen für den Flugverkehr verfügbar

Die Nachhaltigkeit von PtL erfordert neben den Umweltstandards auch die Beachtung der wirtschaftlichen Seite. Neben den bereits angesprochenen Kosten ist dabei sicherzustellen, dass die nach diesem Standard zulässigen CO2-Quellen in ausreichendem Maße verfügbar sind.

atmosfair hat deswegen für den Weltluftverkehr den CO2-Bedarf für die PtL-Produktion ermittelt und diesen mit den verfügbaren Mengen aus Quellen der Kategorien A und B (nachhaltig und bedingt nachhaltig) dieses Standards verglichen. Es zeigt sich, dass heute global ausreichend Reststoff-CO2-Quellen zur Verfügung stehen, mit einem Schwerpunkt im Bereich Abfallbiomasse, um den Weltluftverkehr vollständig mit nachhaltigem PtL zu versorgen. Je schneller der Flugverkehr zukünftig wächst, desto schneller muss der Umstieg auf Direct Air Capture erfolgen.  Die atmosfair Kriterien vereinen hier die Notwendigkeit aus Umweltsicht schnell auf DAC umzusteigen mit der wirtschaftlichen Notwendigkeit, ausreichend sichere CO2-Quellen für den nötigen Markthochlauf von E-Kerosin zu nutzen.


[1]  Für die Wirkung von E-Kerosin auf Non-CO2-Effekte des Flugverkehrs und die Bedeutung für den Klimaschutz siehe das gesonderte atmosfair-Papier „E-Kerosin: Non-CO2 Effekte und knappe Energieressourcen – Sorgenfrei fliegen?